DAS ÖSTERREICHISCHE ERBRECHT
Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, ist man nicht nur mit der Trauerbewältigung, sondern wird man auch mit vielen Fragen konfrontiert. Wie wird das Vermögen des Verstorbenen an wen verteilt? Hierzu muss man wissen, dass ein Notar in dessen Sprengel der Verstorbene zuletzt gewohnt hat als Gerichtskommissär eine sogenannte Todfallsaufnahme durchführt, wo das gesamte Vermögen samt Schulden, Erbberechtigte, allenfalls errichtete Testamente festgestellt werden. Zu einer weiteren Tagsatzung werden sämtliche als mögliche Erben in Frage kommende geladen und nach Erhebung des Vermögensstatus, entweder bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärungen abgegeben. Um sich im Verlassenschaftsverfahren nicht durch übereilige Entschlüsse oder gar Emotionen zu Erklärungen verleiten zu lassen, scheint es empfehlenswert, dass man sich im Anlassfall juristisch entweder bei einem Notar oder bei einem Rechtsanwalt beraten lässt. Unabhängig davon, empfiehlt es sich bereits zu Lebzeiten über sein Vermögen testamentarisch zu verfügen, um mögliche Streitigkeiten vorzubeugen.