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DAS ÖSTERREICHISCHE FAMILIENRECHT

Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende einer Ehe, sondern ist mit einer Fülle von rechtlichen Konsequenzen verbunden, die es gilt zu regeln. Wenn man sich entschlossen hat, sich von seinem Ehepartner scheiden zu lassen, sollte man vorab bedenken, dass es auch ein Leben danach gibt. Aus diesem Grund empfehle ich stets vorerst eine einvernehmliche Scheidung anzustreben, in welcher man sich über Obsorge der Kinder, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, wozu auch die Aufteilung der Schulden zählt, etc. einig wird. Dies ist die kostengünstigste Variante eine Ehe zu beenden. Sofern eine einvernehmliche Scheidung vorerst, aus welchen Gründen auch immer, unmöglich erscheint, müssen verschiedene Schritte gesetzt werden, um sich nicht allfälliger Scheidungsgründe zu begeben. Weil diese Materie nicht nur äußerst sensibel, sondern auch die Gefahr in sich birgt, schnell in verschiedene Verfahren (Prozessflut) auszuufern, die nicht nur viel Geld, sondern auch eine mögliche Einigung erschweren, empfiehlt es sich diesbezüglich umfassend rechtlich beraten zu lassen.

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