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DAS ÖSTERREICHISCHE IMMOBILIEN-, MIET u. BAURECHT

Irgendwann entscheidet man sich eine Immobilie (Haus, Grundstück, Wohnung) zu kaufen, zu mieten oder zu bauen. Beim Kauf ist neben der hierfür notwendigen Finanzierung ein besonderes Augenmerk auf die Vertragsgestaltung zu legen. Auch sollten die Nebenkosten (Grunderwerbssteuer 3,5 %, Eintragungsgebühr 1,1 %, Vertragserrichtungskosten je nach Vereinbarung zwischen 1,5 und 3 %, allfällige Immobilienertragssteuer für den Veräußerer, Maklerprovision etc.) mit rund 10 % des Kaufpreises kalkuliert werden.

Bei der Miete/Vermietung muss man bei der Errichtung des Mietvertrages ein besonderes Augenmerk auf die Rahmenbedingungen, die das Mietrechtsgesetz vorgibt, legen. Mietobjekte können nach § 1 MRG i.d.g.F. im Voll-, im Teil- oder im Nichtanwendungsbereich liegen, was auf die Vertragsgestaltung einen besonderen Einfluss hat. Es ist daher zu empfehlen, sich nicht auf Muster und allgemein gehaltene Vertragsformulierungen, die das Internet vorschlägt, zu verlassen, sondern sich fachkundig beraten zu lassen.

In Zeiten, in welchen sich die Zahlungsmoral bekanntlich immer mehr verschlechtert, ist es um so wichtiger, rasch und effizient nach vergeblichen Mahnschritten gerichtlich seinen Anspruch geltend zu machen, wobei ein fachkundiger Anwalt entsprechende Hilfe bieten kann.

Wenn man sich entschließt ein Haus zu bauen, hat man eine Fülle von bürokratischen Hürden zu überwinden, wobei in den jeweiligen Bundesgesetzen der erlassenen Baugesetze vereinzelt unterschiedliche Regelungen gelten. Größere Bauprojekte sollten von Anfang an, dies bereits vor Ankauf der Baufläche anwaltlich begleitet werden.


 

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