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FÜHRERSCHEIN-, VERWALTUNGSRECHT u. VERWALTUNGSSTRAFRECHT

Man fährt zu schnell, hat allenfalls etwas getrunken und schon treffen mehrere Probleme aufeinander. Der Führerscheinentzug, allenfalls mit begleitenden Maßnahmen und eine Geldstrafe im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens liefern das Ergebnis dieser unbedachten Handlung. Sollte auch noch ein Verkehrsunfall dadurch entstanden sein, sieht man sich plötzlich vor dem Strafgericht wieder. All das sollte man vor Inbetriebnahme eines Autos bedenken. Nicht nur viel Geld, enorme Umstände, sondern auch Menschenleben, schlimmstenfalls Existenzen stehen auf dem Spiel.

Eine zeitnahe anwaltliche Kontaktaufnahme ist daher sehr empfehlenswert, um die richtige Vorgehensweise zu besprechen.

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