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STRAF-, FINANZ- u. WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Das Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ wird von einzelnen Personen leider noch immer nicht ernst genommen. Es ist daher keinesfalls verwunderlich, wenn sich in einem Strafverfahren der Angeklagte mit den Worten „Das habe ich nicht gewusst“ verantwortet, um seine Unschuld zu bekunden, allerdings dennoch verurteilt wird. Die Vertretung/Verteidigung im Strafverfahren fängt bereits bei der Begleitung zur ersten Einvernahme im Ermittlungsverfahren an, zumal man durch geeignete Beweisanträge gezielt die Unschuld herausarbeitet, um bestenfalls die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erwirken. Sollte es ungeachtet dessen zu einem Strafantrag/Anklageschrift kommen, ist die Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt umso wichtiger, um die Weichen für einen Freispruch, allenfalls eines milden Urteiles frühzeitig stellen zu können. Rasches und richtiges Reagieren spart nicht nur Nerven, sondern auch Geld, wobei die wichtigste Komponente darin liegt, den Angeklagten vor eine Verurteilung und Freiheitsstrafe zu bewahren. Zumal der Anwalt als Verteidiger zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, empfiehlt es sich, dass dem Anwalt gleich zu Beginn die Wahrheit anvertraut wird, um das bestmögliche Ergebnis erzielen zu können.

Im Bereich Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht ist eine gute Zusammenarbeit mit der steuerlichen Vertretung des Verdächtigen bzw. Angeklagten Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.

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