top of page

ALLGEMEINES ZIVILRECHT u. PROZESSBEGLEITUNG

Seit dem Jahr 1812 werden die Privatrechte der Bürger eines Staates im Allgemeinen Bürgerlichten Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Kodifiziert in den deutschen Erbländer des Kaisertums Österreich wird dieses auch noch heute über 200 Jahre später, nach vereinzelten Novellen, angewandt bzw. ist nach wie vor in Kraft.

Um im Anlassfall seine Rechte zu wahren, müssen nicht nur Fristen bedacht, sondern auch geeignete Maßnahmen, nötigenfalls prozessualer Natur, ergriffen werden. In der Jurisdiktionsnorm (JN) und der Zivilprozessordnung (ZPO) sind die für eine erfolgreiche Prozessführung essentiellen Bestimmungen verankert.



 

bottom of page